Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Essen/Berlin (DAV). Solange noch die leiblichen Eltern leben, hat ein Pflegekind nach dem Tod der Pflegeeltern keinen Anspruch auf Vollwaisenrente. Auch dann nicht, wenn es bereits Halbwaisenrente nach dem Tod eines Pflegeelternteils erhalten hat. Nur wenn kein (theoretischer) Anspruch gegen unterhaltsverpflichtete Elternteile mehr besteht, kann Vollwaisenrente verlangt werden. Dies entschied das Landessozialgericht NRW (LSG) im Urteil vom 14.06.2022 entschieden (L 14 R 693/20), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ informiert.
Der Kläger kam nach der Geburt zu Pflegeeltern. Seine leiblichen Eltern leben noch. Nach dem Tod des Pflegevaters gewährte ihm der Rentenversicherungsträger eine Halbwaisenrente. Nachdem die Pflegemutter starb, beantragte er eine Vollwaisenrente. Gegen den ablehnenden Bescheid klagte der Mann.
Das Landessozialgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Vollwaisenrente. Nur wer keinen Elternteil mehr habe, der - ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse - unterhaltspflichtig sei, könne Vollwaisenrente beanspruchen. In diesem Sinne sei der Kläger keine Vollwaise, schließlich würden seine - dem Grunde nach unterhaltspflichtigen - leiblichen Eltern noch leben. Es entspreche erkennbar nicht dem gesetzgeberischen Willen, dass Pflegekinder nach Versterben beider Pflegeelternteile sowohl ein Anspruch auf Vollwaisenrente als auch grundsätzlich ein Unterhaltsanspruch gegen die leiblichen Eltern zustünden. Damit wären sie im Gegensatz zu Kindern, die bei ihren Eltern leben, doppelt abgesichert.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Achillessehnenriss beim Badmintonspiel ist Unfall
Dortmund/Berlin. Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Zum Streit kommt es regelmäßig über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat am 12. Oktober 2008 (AZ: 2 O 449/07) entschieden, dass ein bei einem schnellen Antritt anlässlich eines Badmintonspiels erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.
Anspruch auf Nachzahlung verjährt in fünf Jahren
Berlin. Wer seine Lebensversicherung früher zurück gibt, musste in der Vergangenheit immer hohe Abschläge beim ausgezahlten Rückkaufswert in Kauf nehmen. In früheren Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass die von den Lebensversicherungen verwendeten Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwerts unwirksam sind. Den Versicherten wurde ein Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert zugebilligt. Daher hatten zahlreiche Versicherungsnehmer noch einen Anspruch auf einen Nachschlag zu dem Rückkaufswert. Streitig zwischen den Versicherungsnehmern und Lebensversicherungsgesellschaften war noch, wie lange dieser Nachschlag noch in Anspruch genommen werden kann, d. h. wann dieser verjährt.
Armbanduhr in Neapel geraubt - Versicherung muss zahlen
Berlin. Selbst wenn der Besitzer einer Rolex diese deutlich sichtbar während eines Einkaufsbummels in der Innenstadt von Neapel trägt, handelt er im Falle eines Raubes nicht grob fahrlässig. So entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ. – 9 U 26/05) am 13. März 2007 und verurteilte eine Hausratversicherung rechtskräftig zu einer Entschädigung in Höhe von 8.250 Euro.
Auf das Kleingedruckte kommt es an
Dortmund/Berlin. Die Vorlage des Originalversicherungsscheins kann für die Auszahlung der Versicherungssumme reichen. Dies steht dann auch so in den AGB´s. So entschied das Landgericht Dortmund am 22. Oktober 2009 (AZ: 2 O 469/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.



