Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Unfall im Ausland - Warnweste in immer mehr EU-Staaten Pflicht
Berlin. Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird.
Read more...Landesarbeitsgericht Kiel trifft Entscheidung gegen missbräuchliche Entschädigungsansprüche von "AGG-Hoppern"
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Tipp des Monats August 2023 Kiel/Berlin (DAV). Sogenannte „AGG-Hopper“ bewerben sich mit der Absicht auf Stellen, um abgelehnt zu werden und dann Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Solche Personen haben aber keinen Entschädigungsanspruch wegen vermeintlicher Diskriminierung. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Kiel vom 21. Februar 2023 (AZ: 1 Sa 148/22). |
Tipp des Monats September 2023
Teure Gutachten bei kleinen Unfällen? Kosten müssen nicht übernommen werden.
Gummersbach/Berlin (DAV). Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden. Dies entschied das Amtsgericht Gummersbach am 14. April 2023 (AZ: 11 C 175/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Gericht legte dabei eine Geringfügigkeitsgrenze bei 1.000 Euro fest und betonte, dass keine Zweifel an der Geringfügigkeit des Schadens nach Unfallhergang und Schadensbild bestehen dürfen. In dem Fall verlangte eine Sachverständige, die Gutachten nach Verkehrsunfällen erstellt, von der Beklagten die Erstattung von Kosten für ein solches Gutachten. Diese entstanden infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem der Sachschaden unterhalb der festgelegten Bagatellgrenze lag. Es handelte sich um einen Schaden von nur 767,38 Euro netto. Das Gutachten enthält zum Schadensbild u.a. nachfolgende Ausführungen: „Leichter punktförmiger Anprall auf die Frontpartie mit Schwerpunkt Stoßfänger.“ Die Klägerin berief sich darauf, dass die Geschädigte den Umfang des Schadens selbst nicht hätte beurteilen können. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Auftrag eines Gutachtens bei Bagatellschäden im Rahmen der Schadensminderungspflicht nicht erforderlich und daher die Forderung unbegründet sei. Die Klägerin hätte erkennen können, dass es sich nur um einen Bagatellschaden gehandelt habe. Diese seien nach Verkehrsunfällen dann anzunehmen, wenn offensichtlich nur oberflächliche Schäden an einem Fahrzeug bei einem geringfügigen Unfall entstanden sind. Dies habe bereits nach Feststellung der Gutachterin vorgelegen. Geschädigte könnten bei geringfügigen Schäden eine Kostenschätzung einer Fachwerkstatt einholen. So könnten zusätzliche Kosten vermieden und die Schadensminderungspflicht erfüllt werden. Information: www.verkehrsrecht.de
Kreisverkehr: Spurwechsel und Vorfahrt
Tipp des Monats Oktober 2023 Bonn/Berlin (DAV). Ein Fahrer, der bei der Einfahrt in einen mehrspurigen Kreisverkehr nicht erkennen kann, dass ein anderes Auto im Kreisel die Spur wechseln wird, verletzt nicht die Vorfahrt. Das einfahrende Fahrzeug muss nicht warten, bis kein Fahrzeug mehr erkennbar ist. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Bonn vom 25. Oktober 2022 (Aktenzeichen: 113 C 169/21).
Bei dem Verkehrsunfall kollidierte ein in den Kreisverkehr einfahrendes Fahrzeug mit einem Fahrstreifenwechsler. Der Kläger behauptete, dass er den Wagen des Unfallgegners rechtzeitig gesehen habe und dass der Beklagte nicht geblinkt habe, bevor er die Fahrspur wechselte. Der Kläger war der Ansicht, dass die Beklagten haftbar sind, da er bereits ordnungsgemäß in den Kreisverkehr eingefahren war und zudem nicht mit dem Spurwechsel des Beklagten rechnen musste.
Das Gericht kam nach Prüfung des Sachverhaltes und der Beweisaufnahme zu dem Schluss, dass der Fahrstreifenwechsler den Unfall hätte vermeiden können und daher allein für den entstandenen Schaden haftet. Der Einfahrende habe nicht erkennen können, dass der Fahrer im Kreisverkehr die Fahrspur wechselt.
Damit mussten die Beklagten an den Kläger 2.176,04 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten von 627,13 € zahlen. Zudem wurden die Beklagten dazu verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Ein Fahrstreifenwechsler hafte allein für den entstandenen Schaden, wenn er den Unfall durch das Unterlassen des Fahrstreifenwechsels hätte vermeiden können.
Information: www.verkehrsrecht.de
Pedelec-Fahrer nicht auf dem Radweg – alleinige Haftung
Tipp des Monats November 2023
Nürnberg/Berlin (DAV). Ein Pedelec-Fahrer muss allein für einen Unfall haften, wenn er den Radweg ignoriert. Damit verstößt er gegen die vorgeschriebene Nutzungspflicht. Die entschied das Landgericht Nürnberg am 23. März 2023 (AZ: 6 O 68/22), informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Pedelec-Fahrer fuhr trotz entsprechender Beschilderung nicht auf dem Radweg und kollidierte dabei mit einem Fußgänger. Das Gericht verwies auf die klare Beschilderung und die Verkehrsregeln. Es verurteilte daher den Pedelec-Fahrer, den Schaden zu übernehmen. Der Pedelec-Fahrer habe gegen die Nutzungspflicht des markierten Radwegs verstoßen. Damit muss er allein haften und den entstandenen Schaden bezahlen.



