Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Unfall im Ausland - Warnweste in immer mehr EU-Staaten Pflicht
Berlin. Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird.
Read more...Unklarer Unfall – beide Seiten haften zu 50 Prozent
Tipp des Monats Dezember 2023
Pedelec-Fahrer nicht auf dem Radweg – alleinige Haftung
Nürnberg/Berlin (DAV). Ein Pedelec-Fahrer muss allein für einen Unfall haften, wenn er den Radweg ignoriert. Damit verstößt er gegen die vorgeschriebene Nutzungspflicht. Die entschied das Landgericht Nürnberg am 23. März 2023 (AZ: 6 O 68/22), informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Pedelec-Fahrer fuhr trotz entsprechender Beschilderung nicht auf dem Radweg und kollidierte dabei mit einem Fußgänger. Das Gericht verwies auf die klare Beschilderung und die Verkehrsregeln. Es verurteilte daher den Pedelec-Fahrer, den Schaden zu übernehmen. Der Pedelec-Fahrer habe gegen die Nutzungspflicht des markierten Radwegs verstoßen. Damit muss er allein haften und den entstandenen Schaden bezahlen.
Unklarer Unfall – beide Seiten haften zu 50 Prozent
Essen/Berlin (DAV). Wenn ein Unfall nicht aufgeklärt werden kann, haften beide Parteien zu gleichen Teilen für den entstandenen Schaden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Essen vom 21. Juli 2023 (AZ: 29 C 152/22).
Beide Parteien konnten nicht schlüssig darlegen, wer den Unfall verursacht hat. Der Kläger behauptete, dass der Beklagte rückwärts gefahren sei. Dagegen machte der Beklagte geltend, der Kläger sei auf das stehende Fahrzeug aufgefahren. Ein eingeholtes Sachverständigengutachten brachte ebenfalls keine Klarheit. Zeugen für den Unfall gab es nicht.
Das Gericht kam daher zum Schluss, dass bei derartig unklaren Verhältnissen eine Haftungsteilung angebracht sei. Ein Anscheinsbeweis schied aus, da weder eine unachtsame Rückwärtsfahrt noch ein unachtsames Auffahren festgestellt werden konnte. Daher sei jeder dieser beiden Vorgänge gleichermaßen wahrscheinlich, so das Gericht. Bei einem nicht aufzuklärenden Unfall komme es zu einer Haftungsteilung zu 50 Prozent. Somit mussten beide Parteien den Schaden zur Hälfte tragen.
Information: www.verkehrsrecht.de
Pressemitteilung vom 07.11.2023
Feuerwerk und illegale Böller: zu Schäden und Strafen an Silvester
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Berlin (DAA). „Kaum zu glauben, dass 2023 schon vorbei ist!“ Der Ansturm auf Silvesterfeuerwerk in jeglicher Couleur beginnt dieses Jahr bereits am 28.12., einen Tag früher als sonst – Grund ist, dass der 31.12. auf einen Sonntag fällt. Neben dem legal erhältlichen Feuerwerk deckt sich so mancher auch mit illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland ein. Über die Rechtslage informiert das Rechtsportal anwaltauskunft.de. |
Betriebliches Eingliederungsmanagement nur mit Transparenz und Datenschutz
Januar 2024 Braunschweig/Berlin (DAV). Eine personenbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht transparent und datenschutzkonform durchgeführt wurde. Auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 29. November 2022 (AZ: 2 Ca 173/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Ein langjähriger Mitarbeiter wurde aufgrund häufiger Kurzzeit-Erkrankungen personenbedingt gekündigt. Das Unternehmen argumentierte, dass diese häufigen Ausfälle die Arbeitsprozesse störten und daher eine Kündigung rechtfertigen würde. Der Mann wies jedoch darauf hin, dass kein ausreichender Referenzzeitraum für eine negative Gesundheitsprognose vorhanden war. Darüber kritisierte er, dass das Unternehmen kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hatte, um seine Arbeitsfähigkeit zu verbessern oder Alternativen zu finden.
Das Gericht gab dem klagenden Mitarbeiter recht. Die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt. Die Fehlzeiten des Klägers seien nicht ausreichend, um eine negative Gesundheitsprognose zu rechtfertigen. Ein weiterer Mangel bestünde im unzureichenden BEM-Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Transparenz und den unzureichenden Datenschutz. Darüber hinaus war die Anhörung des Betriebsrats fehlerhaft, was zusätzlich zur Unwirksamkeit der Kündigung führte.
Das Gericht wies besonders auf die Bedeutung des Datenschutzes hin. Die mangelnde Transparenz in Bezug auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten war ein entscheidendes Element für die Unwirksamkeit der Kündigung.
Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de
Arbeitnehmerrechte zu Weihnachten: Urlaub, Weihnachtsgeld und Geschenke
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